Anders Heizung-Sanitär GmbH · Bremen

Förderung – bis zu 80 %*
Ihrer Investition zurück.

Heizung, Bad, Klima: Der Staat fördert Ihre Investition. Wir zeigen Ihnen, welche Programme es gibt.

bis 80 %* KfW 458 – Heizungstausch
bis 6.250 € KfW barrierefreier Umbau
bis 4.180 € Pflegekasse Wohnumfeld

* Neue KfW-Heizungsförderung (Programm 458), gültig für Anträge ab dem 21. Juli 2026. 80 % werden nur bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 € erreicht – ansonsten liegt die Obergrenze bei 70 %. Alle Angaben ohne Gewähr.

Die wichtigsten Programme für Ihre Maßnahme

Alle Programme, die für Heizung, Bad und Klima in Frage kommen – klar und vollständig.

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Hinweis: Alle Angaben unter Vorbehalt Alle Angaben zu Förderprogrammen erfolgen ohne Gewähr und können sich jederzeit ändern. Bitte prüfen Sie die aktuellen Konditionen immer direkt beim jeweiligen Fördermittelgeber. Die hier aufgeführten Informationen entsprechen dem Stand vom 28. August 2026.
ℹ️
Wir sind Handwerker – keine Energieberater Wir geben Ihnen gerne eine Einschätzung aus der Praxis, welche Programme für Ihr Vorhaben in Frage kommen, und liefern als Fachbetrieb die technischen Unterlagen (z. B. Bestätigung zum Antrag, Fachunternehmererklärung, Heizlastberechnung). Anders Heizung-Sanitär GmbH ist jedoch keine zertifizierte Energieberatung und keine Fördermittelberatung – wir sprechen Empfehlungen aus, erteilen aber keine verbindliche Förder-, Rechts- oder Steuerberatung. Verbindliche Auskünfte erhalten Sie bei der KfW, beim BAFA oder bei einem Energie-Effizienz-Experten aus der offiziellen Expertenliste des Bundes. Den Förderantrag stellen Sie selbst.
Neu seit 21. Juli 2026

Die Heizungsförderung wurde reformiert

Für alle Anträge ab dem 21. Juli 2026 gelten neue Konditionen. Anträge, die bis zum 20. Juli 2026 gestellt wurden, behalten die alten Bedingungen. Ein nachträglicher Wechsel in die alten Konditionen ist nicht mehr möglich.

Klimageschwindigkeitsbonus
20 % → 16 % und sinkt halbjährlich weiter
Einkommensbonus
jetzt dreistufig – bis zu 40 % statt pauschal 30 %
Entfallen
Effizienzbonus (5 %) und Emissionsminderungs­zuschlag (2.500 €)
Förderfähige Kosten
30.000 € → 28.000 € für die erste Wohneinheit
KfW 458
Programm 1 – Größte Förderung
Heizungsförderung für Privatpersonen (KfW 458)
Für: Wärmepumpe, Biomasse-/Pelletheizung, Solarthermie, Brennstoffzelle, Wasserstoff-fähige Heizung, Anschluss an Wärme- oder Gebäudenetz
bis 80 %
Maximum: 22.400 € bei 28.000 € förderfähigen Kosten (erste Wohneinheit)
Grundförderung 30 % + Boni – Obergrenze 70 %, nur bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 € 80 %
Bonus Bedingung Aufschlag
Grundförderung Alle Antragsberechtigten, alle förderfähigen Heizungsarten +30 %
Klimageschwindigkeits­bonus Nur Selbstnutzer. Funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizung (ohne Altersgrenze) bzw. Gas-/Biomasseheizung ab 20 Jahren. Sinkt ab 01.02.2027 auf 12 %. +16 %
Einkommensbonus Nur Selbstnutzer. Zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis 30.000 € +40 %
Einkommensbonus Nur Selbstnutzer. Über 30.000 € bis 40.000 € +30 %
Einkommensbonus Nur Selbstnutzer. Über 40.000 € bis 50.000 € +10 %
Familien: Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, verschieben sich alle drei Einkommensgrenzen einmalig um 10.000 € nach oben (40.000 / 50.000 / 60.000 €).
Entfallen seit 21.07.2026: Effizienzbonus (5 % für natürliche Kältemittel) und Emissionsminderungszuschlag (2.500 € für Biomasse).
Maßgebliches Einkommen: Durchschnitt der zu versteuernden Einkommen des zweiten und dritten Jahres vor Antragstellung – bei einem Antrag in 2026 also die Steuerjahre 2023 und 2024.
Antragstelle: KfW-Kundenportal „Meine KfW“ (kfw.de) – nicht mehr beim BAFA
Antrag zwingend vor Vorhabenbeginn; Liefer-/Leistungsvertrag nur mit aufschiebender oder auflösender Bedingung
Vorab nötig: Bestätigung zum Antrag (BzA) vom Fachunternehmen oder Energie-Effizienz-Experten
Förderfähige Kosten: 28.000 € für die 1. Wohneinheit, 15.000 € je 2.–6. WE, 8.000 € ab der 7. WE
Umsetzungsfrist: 36 Monate ab Zusage; Verwendungsnachweis mit Schlussrechnung
Boni nur für Selbstnutzer – Vermieter und WEG (Gemeinschaftseigentum) erhalten die Grundförderung von 30 %
Kombinierbar mit dem zinsverbilligten Ergänzungskredit KfW 358/359
Die Förderung sinkt schrittweise

Klimageschwindigkeitsbonus und förderfähige Höchstkosten werden halbjährlich abgesenkt. Wer früher beantragt, bekommt mehr.

Antrag gestellt Klimageschwindigkeitsbonus Förderfähige Kosten (1. WE)
21.07.2026 – 31.01.202716 %28.000 €
01.02.2027 – 31.07.202712 %27.250 €
01.08.2027 – 31.01.20288 %26.500 €
01.02.2028 – 31.07.20284 %25.750 €
ab 01.08.2028entfällt25.000 € (weiter sinkend)
KfW 358/359
Programm 2
Ergänzungskredit zur Heizungsförderung
Für: Finanzierung des Eigenanteils bei Heizungstausch und Einzelmaßnahmen
bis 120.000 €
Kredit je Wohneinheit – nur in Kombination mit einer bereits erteilten Zuschusszusage
KfW 358 zinsverbilligt bei Selbstnutzung und Haushaltseinkommen bis 90.000 €
Antragstelle: über Ihre Hausbank
KfW 359: ohne Zinsverbilligung, auch für Vermietung
Laufzeit 4–35 Jahre, Zinsbindung 5 oder 10 Jahre
Zinssätze ändern sich täglich – bitte tagesaktuell prüfen
KfW 455-B
Programm 3
KfW 455-B – Barrierefreier Umbau
Für: Barrierefreie Badsanierung, Haltegriffe, bodengleiche Dusche
Fördermittel derzeit ausgeschöpft: Nach unserem Kenntnisstand (Stand 28.08.2026) sind die Mittel für das Programm 455-B seit Ende Juli 2026 ausgeschöpft, Neuanträge sind aktuell nicht möglich. Ob und wann der Fördertopf wieder aufgefüllt wird, entscheidet die KfW. Bitte prüfen Sie den aktuellen Stand direkt auf kfw.de. Die Förderung der Pflegekasse ist davon nicht betroffen.
bis 6.250 €
10 % der förderfähigen Kosten als Zuschuss
Kombinierbar mit Pflegekasse → bis zu 10.430 €
Antragstelle: KfW (kfw.de)
Zuschuss direkt – kein Kredit nötig
Kombinierbar mit Pflegekasse-Förderung
Antrag vor Baubeginn erforderlich
Pflegekasse
Programm 4
Pflegekasse – Wohnumfeldverbesserung
Für: Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bei Pflegegrad 1–5
bis 4.180 €
Pro Maßnahme – mehrfach nutzbar
Mit KfW 455-B kombinierbar → bis zu 10.430 €
Pflegegrad 1–5 Voraussetzung
Antrag bei der zuständigen Pflegekasse
Kumulierbar: mehrere Maßnahmen möglich
Auch für Mieter beantragbar
KfW 261
Programm 5
KfW 261 – Effizienzhaus
Für: Komplettsanierung zum Effizienzhaus
bis 150.000 €
Kredit pro Wohneinheit – plus Tilgungszuschuss bis 45 %
Energieberatung durch BfEE-Berater erforderlich
Antragstelle: KfW (kfw.de)
Tilgungszuschuss: je nach Effizienzhaus-Stufe
Energieberatung (BfEE) Pflicht
Kombinierbar mit BAFA-BEG-Zuschuss
BAFA / BEG
Programm 6
Heizungscheck & Hydraulischer Abgleich
Für: Heizungsoptimierung, hydraulischer Abgleich
Teil der BEG
Nicht mehr als eigenständiges Programm – aber als Teil von BEG-Einzelmaßnahmen förderfähig.
Heizungscheck bei Sanierung: mit BEG kombinierbar
Hydraulischer Abgleich als BEG-Maßnahme
Gesetzliche Pflicht für viele Gebäude (GEG)
Kombiniert mit Heizungstausch optimal nutzbar
Eigenständiger Check ab 100 € inkl. MwSt.

Aktuelle Informationen bei den Förderstellen

Prüfen Sie die aktuellen Konditionen immer direkt beim jeweiligen Fördermittelgeber. Hier sind die offiziellen Links.

🏛️ BAFA – Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) Offizielle BAFA-Seite für BEG-Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und Anlagentechnik (ohne Heizungstausch) bafa.de ↗ 🏦 KfW 458 – Heizungsförderung für Privatpersonen Offizielle Programmseite mit Antragstellung im Kundenportal „Meine KfW“ kfw.de ↗ 💡 Energieberatung Verbraucherzentrale Unabhängige, geförderte Energieberatung – bundesweit und auch in Bremen verfügbar verbraucherzentrale-energieberatung.de ↗ 🏙️ Bremen Energieberatung – Bremer Energie-Konsens Lokale Energieberatung für Bremer Haushalte – regionale Förderprogramme und Beratung vor Ort bek-bremen.de ↗ 📋 Amtliche FAQ zur Bundesförderung (BMWE) Verbindliche Antworten des Bundesministeriums zu Fördersätzen, Boni und Nachweisen energiewechsel.de ↗

ⓘ  Diese Links führen zu externen Webseiten der jeweiligen Förderstellen. Inhalte, Konditionen und Förderhöhen liegen in deren Verantwortung und können sich jederzeit ändern.

Welche Förderung passt zu mir?

Wählen Sie Ihr Vorhaben – wir zeigen die passenden Programme.

Förderprogramme für Ihr Vorhaben

Wählen Sie aus, was Sie planen. Wir zeigen die relevanten Förderprogramme mit Kurzinfo.

    Regeln, die Sie kennen müssen

    Förderanträge funktionieren nur, wenn diese Grundregeln eingehalten werden.

    ⚠️
    Antrag IMMER vor Beauftragung
    Der wichtigste Grundsatz: Der Antrag muss vor Vorhabenbeginn gestellt sein. Bei der Heizungsförderung darf ein Liefer- oder Leistungsvertrag nur mit aufschiebender oder auflösender Bedingung geschlossen werden – er wird also erst mit der Förderzusage wirksam. Ein nachträgliches Ergänzen dieser Klausel ist nicht zulässig.
    Keine Rückwirkung
    Bereits beauftragte oder abgeschlossene Maßnahmen können nicht nachträglich gefördert werden. Der Antrag muss zeitlich vor dem Auftrag liegen.
    📄
    Fachunternehmen muss Rechnung ausstellen
    Die Förderung wird nur gewährt, wenn ein zugelassenes Fachunternehmen die Maßnahme ausführt und eine ordnungsgemäße Rechnung ausstellt.
    🔨
    Eigenleistung nicht förderfähig
    Materialkosten für Eigenleistung sind nicht förderfähig. Förderfähig sind nur Lohn- und Materialkosten durch Fachbetriebe.
    📅
    Fristen beachten
    Bei der Heizungsförderung (KfW 458) haben Sie 36 Monate ab Zusage Zeit für die Umsetzung; der Verwendungsnachweis ist innerhalb von 6 Monaten nach Rechnungsdatum einzureichen. Bei anderen KfW- und BAFA-Programmen gelten abweichende Fristen.
    💰
    Kombination möglich
    Mehrere Programme können kombiniert werden (z. B. KfW 455-B + Pflegekasse). Die Gesamtförderung darf die förderfähigen Kosten nicht überschreiten.

    Wir unterstützen Sie beim Förderantrag

    Als ausführender Fachbetrieb liefern wir Ihnen die technischen Unterlagen, die Sie für den Antrag brauchen – unter anderem die Bestätigung zum Antrag (BzA) mit BzA-ID, die Fachunternehmererklärung und die Bestätigung nach Durchführung. Wir erklären Ihnen den Ablauf und sagen Ihnen ehrlich, welche Programme aus unserer Sicht in Frage kommen.

    Wichtig: Wir sind keine Energieberater und keine Fördermittelberater. Wir empfehlen – entscheiden und beantragen müssen Sie selbst. Für eine verbindliche Beratung wenden Sie sich bitte an die KfW, das BAFA oder einen Energie-Effizienz-Experten aus der Expertenliste des Bundes.

    Jetzt Beratung anfragen

    Unverbindliches Angebot anfragen

    Kein Callcenter, kein Warteschleifensystem. Sie sprechen direkt mit einem Fachmann aus Bremen, der die technischen Anforderungen der Förderprogramme kennt.

    0421-870126 Mo–Do 7:00–16:00 Uhr · Fr 7:00–11:00 Uhr · info@anders-bremen.de