Anders Heizung-Sanitär GmbH · Bremen

Förderung – bis zu 70 %
Ihrer Investition zurück.

Heizung, Bad, Klima: Der Staat fördert Ihre Investition. Wir zeigen Ihnen wie.

bis 70 % BEG-Zuschuss
bis 6.250 € KfW barrierefreier Umbau
bis 4.180 € Pflegekasse Wohnumfeld

Die wichtigsten Programme für Ihre Maßnahme

Alle Programme, die für Heizung, Bad und Klima in Frage kommen – klar und vollständig.

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Hinweis: Alle Angaben unter Vorbehalt Alle Angaben zu Förderprogrammen erfolgen ohne Gewähr und können sich jederzeit ändern. Bitte prüfen Sie die aktuellen Konditionen direkt beim jeweiligen Fördermittelgeber. Wir beraten Sie gerne persönlich zu den für Sie passenden Förderungsmöglichkeiten. Die hier aufgeführten Informationen entsprechen dem Stand vom 10. Mai 2026.
BAFA
Programm 1 – Größte Förderung
BEG Einzelmaßnahmen
Für: Heizungstausch, Wärmepumpe, Solarthermie, Dämmung
bis 70 %
Maximum: 21.000 € bei 30.000 € förderfähigen Kosten
Basis 30 % + Boni bis zu 40 Prozentpunkte mehr
Bonus Bedingung Aufschlag
Basis Alle Förderfähigen +30 %
Klimageschwindigkeitsbonus Alte Öl-/Gasheizung vor 2028 ersetzen +20 %
Einkommensbonus Haushaltseinkommen unter 40.000 €/Jahr +30 %
Effizienzbonus Natürliches Kältemittel R290 (Wärmepumpe) +5 %
Antragstelle: BAFA (bafa.de)
Antrag muss vor Beauftragung gestellt werden
Förderfähige Kosten: max. 30.000 € je Wohneinheit
Kombinierbar mit KfW-Kredit (KfW 261)
KfW 455-B
Programm 2
KfW 455-B – Barrierefreier Umbau
Für: Barrierefreie Badsanierung, Haltegriffe, bodengleiche Dusche
bis 6.250 €
10 % der förderfähigen Kosten als Zuschuss
Kombinierbar mit Pflegekasse → bis zu 10.430 €
Antragstelle: KfW (kfw.de)
Zuschuss direkt – kein Kredit nötig
Kombinierbar mit Pflegekasse-Förderung
Antrag vor Baubeginn erforderlich
Pflegekasse
Programm 3
Pflegekasse – Wohnumfeldverbesserung
Für: Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bei Pflegegrad 1–5
bis 4.180 €
Pro Maßnahme – mehrfach nutzbar
Mit KfW 455-B kombinierbar → bis zu 10.430 €
Pflegegrad 1–5 Voraussetzung
Antrag bei der zuständigen Pflegekasse
Kumulierbar: mehrere Maßnahmen möglich
Auch für Mieter beantragbar
KfW 261
Programm 4
KfW 261 – Effizienzhaus
Für: Komplettsanierung zum Effizienzhaus
bis 150.000 €
Kredit pro Wohneinheit – plus Tilgungszuschuss bis 45 %
Energieberatung durch BfEE-Berater erforderlich
Antragstelle: KfW (kfw.de)
Tilgungszuschuss: je nach Effizienzhaus-Stufe
Energieberatung (BfEE) Pflicht
Kombinierbar mit BAFA-BEG-Zuschuss
BAFA / BEG
Programm 5
Heizungscheck & Hydraulischer Abgleich
Für: Heizungsoptimierung, hydraulischer Abgleich
Teil der BEG
Nicht mehr als eigenständiges Programm – aber als Teil von BEG-Einzelmaßnahmen förderfähig.
Heizungscheck bei Sanierung: mit BEG kombinierbar
Hydraulischer Abgleich als BEG-Maßnahme
Gesetzliche Pflicht für viele Gebäude (GEG)
Kombiniert mit Heizungstausch optimal nutzbar
Eigenständiger Check ab 100 € inkl. MwSt.

Aktuelle Informationen bei den Förderstellen

Prüfen Sie die aktuellen Konditionen immer direkt beim jeweiligen Fördermittelgeber. Hier sind die offiziellen Links.

🏛️ BAFA – Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) Offizielle BAFA-Seite für alle BEG-Einzelmaßnahmen – Heizung, Wärmepumpe, Dämmung bafa.de ↗ 🏦 KfW – Förderung Heizungsumrüstung KfW-Programme für Heizungsaustausch, barrierefreien Umbau und Effizienzhaus kfw.de ↗ 💡 Energieberatung Verbraucherzentrale Unabhängige, geförderte Energieberatung – bundesweit und auch in Bremen verfügbar verbraucherzentrale-energieberatung.de ↗ 🏙️ Bremen Energieberatung – Bremer Energie-Konsens Lokale Energieberatung für Bremer Haushalte – regionale Förderprogramme und Beratung vor Ort bek-bremen.de ↗

ⓘ  Diese Links führen zu externen Webseiten der jeweiligen Förderstellen. Inhalte, Konditionen und Förderhöhen liegen in deren Verantwortung und können sich jederzeit ändern.

Welche Förderung passt zu mir?

Wählen Sie Ihr Vorhaben – wir zeigen die passenden Programme.

Förderprogramme für Ihr Vorhaben

Wählen Sie aus, was Sie planen. Wir zeigen die relevanten Förderprogramme mit Kurzinfo.

    Regeln, die Sie kennen müssen

    Förderanträge funktionieren nur, wenn diese Grundregeln eingehalten werden.

    ⚠️
    Antrag IMMER vor Beauftragung
    Der wichtigste Grundsatz: Kein Handwerker darf beauftragt werden, bevor der Förderantrag gestellt und bestätigt wurde. Ausnahme: eine unverbindliche Fachplanung ist erlaubt.
    Keine Rückwirkung
    Bereits beauftragte oder abgeschlossene Maßnahmen können nicht nachträglich gefördert werden. Der Antrag muss zeitlich vor dem Auftrag liegen.
    📄
    Fachunternehmen muss Rechnung ausstellen
    Die Förderung wird nur gewährt, wenn ein zugelassenes Fachunternehmen die Maßnahme ausführt und eine ordnungsgemäße Rechnung ausstellt.
    🔨
    Eigenleistung nicht förderfähig
    Materialkosten für Eigenleistung sind nicht förderfähig. Förderfähig sind nur Lohn- und Materialkosten durch Fachbetriebe.
    📅
    Fristen beachten
    Bei KfW gilt: Maßnahme muss innerhalb von 12 Monaten nach Zusage abgeschlossen sein. Bei BAFA gelten individuelle Fristen je nach Programm.
    💰
    Kombination möglich
    Mehrere Programme können kombiniert werden (z. B. KfW 455-B + Pflegekasse). Die Gesamtförderung darf die förderfähigen Kosten nicht überschreiten.

    Wir helfen bei der Antragstellung – kostenlos

    Anders Heizung-Sanitär GmbH unterstützt Sie kostenlos bei allen Förderanträgen im Zusammenhang mit unseren Leistungen. Kein Bürokratie-Stress: Wir erklären Ihnen den Ablauf, prüfen Ihre Voraussetzungen und begleiten Sie Schritt für Schritt.

    Jetzt Beratung anfragen

    Förderberatung anfragen – kostenlos

    Kein Callcenter, kein Warteschleifensystem. Sie sprechen direkt mit einem Fachmann aus Bremen, der Ihre Förderungsoptionen kennt.

    0421-870126 Mo–Do 7:00–16:00 Uhr · Fr 7:00–11:00 Uhr · info@anders-bremen.de