Heizung, Bad, Klima: Der Staat fördert Ihre Investition. Wir zeigen Ihnen, welche Programme es gibt.
* Neue KfW-Heizungsförderung (Programm 458), gültig für Anträge ab dem 21. Juli 2026. 80 % werden nur bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 € erreicht – ansonsten liegt die Obergrenze bei 70 %. Alle Angaben ohne Gewähr.
Alle Programme, die für Heizung, Bad und Klima in Frage kommen – klar und vollständig.
Für alle Anträge ab dem 21. Juli 2026 gelten neue Konditionen. Anträge, die bis zum 20. Juli 2026 gestellt wurden, behalten die alten Bedingungen. Ein nachträglicher Wechsel in die alten Konditionen ist nicht mehr möglich.
| Bonus | Bedingung | Aufschlag |
|---|---|---|
| Grundförderung | Alle Antragsberechtigten, alle förderfähigen Heizungsarten | +30 % |
| Klimageschwindigkeitsbonus | Nur Selbstnutzer. Funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizung (ohne Altersgrenze) bzw. Gas-/Biomasseheizung ab 20 Jahren. Sinkt ab 01.02.2027 auf 12 %. | +16 % |
| Einkommensbonus | Nur Selbstnutzer. Zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis 30.000 € | +40 % |
| Einkommensbonus | Nur Selbstnutzer. Über 30.000 € bis 40.000 € | +30 % |
| Einkommensbonus | Nur Selbstnutzer. Über 40.000 € bis 50.000 € | +10 % |
Klimageschwindigkeitsbonus und förderfähige Höchstkosten werden halbjährlich abgesenkt. Wer früher beantragt, bekommt mehr.
| Antrag gestellt | Klimageschwindigkeitsbonus | Förderfähige Kosten (1. WE) |
|---|---|---|
| 21.07.2026 – 31.01.2027 | 16 % | 28.000 € |
| 01.02.2027 – 31.07.2027 | 12 % | 27.250 € |
| 01.08.2027 – 31.01.2028 | 8 % | 26.500 € |
| 01.02.2028 – 31.07.2028 | 4 % | 25.750 € |
| ab 01.08.2028 | entfällt | 25.000 € (weiter sinkend) |
Prüfen Sie die aktuellen Konditionen immer direkt beim jeweiligen Fördermittelgeber. Hier sind die offiziellen Links.
ⓘ Diese Links führen zu externen Webseiten der jeweiligen Förderstellen. Inhalte, Konditionen und Förderhöhen liegen in deren Verantwortung und können sich jederzeit ändern.
Wählen Sie Ihr Vorhaben – wir zeigen die passenden Programme.
Wählen Sie aus, was Sie planen. Wir zeigen die relevanten Förderprogramme mit Kurzinfo.
Förderanträge funktionieren nur, wenn diese Grundregeln eingehalten werden.
Als ausführender Fachbetrieb liefern wir Ihnen die technischen Unterlagen, die Sie für den Antrag brauchen – unter anderem die Bestätigung zum Antrag (BzA) mit BzA-ID, die Fachunternehmererklärung und die Bestätigung nach Durchführung. Wir erklären Ihnen den Ablauf und sagen Ihnen ehrlich, welche Programme aus unserer Sicht in Frage kommen.
Wichtig: Wir sind keine Energieberater und keine Fördermittelberater. Wir empfehlen – entscheiden und beantragen müssen Sie selbst. Für eine verbindliche Beratung wenden Sie sich bitte an die KfW, das BAFA oder einen Energie-Effizienz-Experten aus der Expertenliste des Bundes.
Kein Callcenter, kein Warteschleifensystem. Sie sprechen direkt mit einem Fachmann aus Bremen, der die technischen Anforderungen der Förderprogramme kennt.